Zur Bewertung Ihrer Immobilie biete ich die Erstellung eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens oder alternativ eine Verkehrswertermittlung in Form eines Kurzberichtes an.
Die Verkehrswertermittlung mit einer Dokumentation als Verkehrswertgutachten (ca. 80 - 150 Seiten) beinhaltet u.a.:
Die Wertermittlung im Rahmen der Gutachtenerstellung erfolgt auf Grundlage der aktuell geltenden Verordnungen und Richtlinien (ImmoWertV, WertR). Der ermittelte Verkehrswert entspricht den Anforderungen des § 194 BauGB.
Das Verkehrswertgutachten ist vollständig nachvollziehbar und kann bei Schiedsverfahren sowie zu gerichtlichen Zwecken herangezogen werden.
Das Verkehrswertgutachten wird für folgende Zwecke uneingeschränkt empfohlen:
Die Verkehrswertermittlung mit einer Dokumentation als Kurzbericht (ca. 30 - 60 Seiten) beinhaltet u.a.:
Die Wertermittlung im Rahmen der Gutachtenerstellung erfolgt auf Grundlage der aktuell geltenden Verordnungen und Richtlinien (ImmoWertV, WertR). Der ermittelte Verkehrswert entspricht den Anforderungen des § 194 BauGB.
Die Ermittlung des Verkehrswertes ist identisch mit der Wertermittlung im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens. Der Unterschied zum Verkehrswertgutachten besteht in der eingeschränkten Dokumentation sowie der fehlenden Beschreibung und Begründung. Dadurch sind die Mindestanforderungen an ein Gutachten (vollständige Nachvollziehbarkeit und Begründung) bei einer Dokumentation der Verkehrswertermittlung als Kurzbericht nicht gegeben.
Der Kurzbericht wird für folgende Zwecke empfohlen:
Im Zuge der Immobilienbewertung sind folgende Unterlagen durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen:
für die Durchführung einer Immobilienbewertung zwingend erforderlich:
für die Durchführung einer Immobilienbewertung, soweit zutreffend, erforderlich:
Auf Wunsch des Auftraggebers können die oben genannten Unterlagen als Mehr- / Sonderleistung besorgt bzw. erstellt werden.
Die Honorierung der Immobilienbewertung erfolgt auf Grundlage der folgenden Honorar- und Preisangaben.