Zur Bewertung Ihrer Immobilie biete ich die Erstellung eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens oder alternativ eine Verkehrswertermittlung in Form eines tabellarischen Kurzberichtes an.

Verkehrswertgutachten

Das Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB beinhaltet u.a.:

  • Ortstermin mit Außen- und Innenbesichtigung
  • ausführliche Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Bewertungsobjektes und der rechtlichen Gegebenheiten 
  • ausführliche, vollständig hergeleitete und nachvollziehbare Beschreibung und Begründung der verwendeten Wertermittlungsansätze sowie der wesentlichen Einflussfaktoren
  • Die Wertermittlung im Rahmen der Gutachtenerstellung erfolgt auf Grundlage der aktuell geltenden Verordnungen und Richtlinien (ImmoWertV, WertR).

Das Verkehrswertgutachten ist vollständig nachvollziehbar und kann bei Schiedsverfahren sowie zu gerichtlichen Zwecken herangezogen werden.

 

Das Verkehrswertgutachten wird für folgende Zwecke empfohlen:

  • Erwerb oder Verkauf
  • Ermittlung eigener Vermögenswerte
  • Erbangelegenheit oder Schenkung
  • Ehescheidung

Verkehrswertermittlung

Die Verkehrswertermittlung (tabellarischer Kurzbericht) beinhaltet u.a.:

  • Ortstermin mit Außen- und Innenbesichtigung
  • tabellarische, stichwortartige Angabe der wesentlichen Merkmale des Bewertungsobjektes und der rechtlichen Gegebenheiten
  • tabellarische, stichwortartige Dokumentation der verwendeten Wertermittlungsansätze und der wesentlichen Einflussfaktoren

Die Ermittlung des Verkehrswertes ist identisch mit der Wertermittlung im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens. Der Unterschied zum Verkehrswertgutachten besteht in der eingeschränkten Dokumentation sowie der fehlenden Beschreibung und Begründung. Dadurch sind die Mindestanforderungen an ein Gutachten (vollständige Nachvollziehbarkeit und Begründung) bei einer Verkehrswertermittlung (tabellarischer Kurzbericht) nicht gegeben.

 

Eine Verkehrswertermittlung wird für folgende Zwecke empfohlen:

  • Erwerb oder Verkauf (private Nutzung)
  • Ermittlung eigener Vermögenswerte (private Nutzung)

Sonderleistungen

Im Zuge der Immobilienbewertung sind folgende Unterlagen durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen:

 

für die Durchführung einer Immobilienbewertung zwingend erforderlich:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • aktueller Katasterauszug
  • Bauzeichnungen

für die Durchführung einer Immobilienbewertung, soweit zutreffend, erforderlich:

  • aktueller Mietvertrag / Mietzusammenstellung
  • Teilungserklärung (bei Wohn- / Teileigentum)
  • Aufstellung von Rechten und Belastungen
  • Aufstellung über Modernisierungsmaßnahmen

Auf Wunsch des Auftraggebers können die oben genannten Unterlagen als Mehr- / Sonderleistung besorgt bzw. erstellt werden.

 

Honorierung

Die Honorierung der Immobilienbewertung erfolgt auf Grundlage der folgenden Honorar- und Preisangaben.

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Honorar- und Preisangaben
Honorar-und Preisübersicht - März 2023.p
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